Gesellschaftliche Verantwortung für Flüchtlinge

Stellungnahmen

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) veröffentlicht seine Stellungnahmezur Neuregelung der Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Einige Kommunen sind angesichts hoher und steigender Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) überfordert. Eine kinder- und jugendhilfegerechte Unterbringung und Versorgung kann nicht mehr sichergestellt werden. Das Bundesjugendkuratorium unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, junge Flüchtlinge am Primat des Kindeswohls ausgerichtet bundesweit zu verteilen. Die Stellungnahme benennt Bedarfe und Kriterien, anhand derer diese Verteilung kindeswohlgerecht erfolgen kann.

Minderjährige Menschen auf der Flucht, insbesondere diejenigen, die ohne Begleitung ihrer Eltern in Deutschland einreisen, sind auf den Schutz und die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Zwischen 2010 und 2013 ist die Zahl in Obhut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge von 2.822 auf 6.584 Fälle angewachsen Tendenz steigend. Statt langwieriger Aufenthalte in überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen soll ein schneller Zugang zu allen Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung ermöglicht werden konkret anhand der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtline und der UN-Kinderrechtskonvention.

Junge Menschen auf der Flucht benötigen Hilfe. Das Potenzial junger Flüchtlinge, das für die Aufnahmegesellschaft dadurch entsteht, dass diese nachhaltig und fördernd integriert werden, darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dabei ist es zentral, dass junge Flüchtlinge schnell eine Perspektive für Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt erhalten“ so Mike Corsa, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums. Für das Bundesjugendkuratorium ist unerlässlich, dass Beteiligung und Information an allen die jungen Men-schen betreffenden Entscheidungen sichergestellt sind und dass den besonderen Schutzbedürfnissen weiblicher unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Rechnung getragen wird.

Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang

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