Inklusion ist Leitbild und Imperativ der aktuellen Debatte um Menschen mit Behinderungen. Dies leitet sich nicht zuletzt aus der UN-Behindertenrechtskonvention ab, die eine umfassende Teilhabe zu geltendem Recht macht und den Abbau institu-tioneller Barrieren für Menschen mit Behinderungen einfordert. Dieser Anspruch ist gleichermaßen zu begrüßen wie er in der Praxis Kopfzerbrechen bereitet: eine bisher segmentierende und damit exkludierende Gesellschaft nach diesen Vorgaben zu reorganisieren, fordert einen breiten gesellschaftlichen Dialog und die Bereitschaft, Systeme aufeinander zuzubewegen in aufmerksamer Wahrnehmung des individuellen Förder- und Unterstützungsbedarfs, den vor allem junge Menschen und ihre Familien haben.
Das Bundesjugendkuratorium ist sich bewusst, dass das Inklusionsprinzip alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert aktuell Gesellschaft und Politik – exemplarisch – zum inklusiven Umbau heraus. Deshalb beschränkt sich das Bundesjugendkuratorium in seiner Stellungnahme auf Menschen mit Behinderungen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die außerschulischen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe, im Wissen über die konzeptionellen Herausforderungen, vor der die Schule mit der neuen Rechtslage steht.
Das Bundesjugendkuratorium geht dabei der Frage nach, welchen spezifischen inhaltlichen Beitrag die Kinder- und Jugendhilfe zur inklusiven Förderung von Kindern und Jugend-lichen erbringen kann, welche institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und welche Methoden der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Kindertagesbetreuung,Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Schulsozial-arbeit und Eingliederungshilfen für junge Erwachsene werden beleuchtet – mit dem Ziel einer ersten Reflexion ihrer Möglich-keiten und Grenzen. Was bedeutet Inklusion konkret und vor Ort? Welche Herausforderungen und Stolpersteine stellen sich den Akteuren? Wo müssen bestehende Angebote ausgebaut, wo neue Angebote geschaffen werden? Was kann Kinder- und Jugendhilfe leisten, um allen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen?
Das Bundesjugendkuratorium sieht Inklusion als eine Haltung an, die Gesellschaft verändert und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wie auch von Erwachsenen verbessert. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen tiefgreifenden kulturellen Wandel erfordert – in allen Lebensbereichen. Dieser Prozess braucht Zeit und muss bei al-len Beteiligten Vertrauen schaffen, dass Teilhabe, bestmögliche Förderung und Unterstützung Triebfeder des Prozesses ist.
Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang
Souveränität und Verantwortung in der vernetzten Medienwelt
Das BJK fordert eine Medien- und Netzpolitik, die sich an den Belangen junger Menschen orientiert.
Medienkompetenzförderung muss als gesetzlicher Regelungstatbestand begriffen werden und alle Bildungs- und Erziehungsorte junger Menschen umfassen.
Andreas Zeller
Migration unter der Lupe
Ambivalenter Umgang mit einem gesellschaftlichen Thema
BJK warnt vor einseitigen Argumenten ebenso wie vor einer Dethematisierung des Merkmals „Migrationshintergrund“.
Andreas Zeller