In dem Zwischenruf formuliert das Bundesjugendkuratorium einige Leitgedanken zu dem am 05. Oktober 2020 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“. Das Bundesjugendkuratorium begrüßt den im Referentenentwurf erstmals abgesteckten gesetzlichen Rahmen zur Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Insofern das Gesetzgebungsverfahren dem Entwurf folgen wird, hat dieser das Potenzial, einen historischen Meilenstein für die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu setzen.
Das Bundesjugendkuratorium unterstützt zudem vor allem die Stärkung der Rechtsstellung junger Menschen, die in dem Referentenentwurf angelegt ist. Es sieht in dem Entwurf wichtige Schritte, um eine diskriminierungsfreie soziale Teilhabe aller jungen Menschen am regulären institutionellen Gefüge des Aufwachsens weiter zu ermöglichen. Da ein Gesetz allein noch keine neue Fachpraxis schafft, bedarf eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe aber mehr Wissen, vielschichtige und begleitete Formen der Praxisentwicklung, Aus- und Weiterbildungen der Fachkräfte sowie der Beteiligung junger Menschen. In den kommenden Beratungen sollte darum die Gestaltung und nachhaltige Sicherung des Entwicklungsprozesses einer inklusiven Kinder-und Jugendhilfe systematisch mitgeplant und mit Ressourcen untersetzt werden. Das Bundesjugendkuratorium appelliert an alle Beteiligten des Gesetzgebungsprozesses diesen historischen Schritt zu gehen und den Weg für eine inklusive Kinder-und Jugendpolitik frei zu machen.
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