Das Bundesjugendkuratorium setzt sich in der Stellungnahme mit der Frage der Verantwortungsübernahme aller Institutionen von Kindheit und Jugend zum Schutz junger Menschen vor Gewalt und der Relevanz institutioneller Schutzkonzepte auseinander.
Am 07. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) zugestimmt. Durch das KJSG wird die Kinder- und Jugendhilfe umfassend reformiert und modernisiert. Es setzt einen Meilenstein, der den Weg zu einem besseren und inklusiven Kinder- und Jugendschutz ebnet und die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit des gesamten institutionellen Gefüges des Aufwachsens erneut unterstreicht. Das BJK fordert darüber hinaus eine gesetzliche Regulierung, die festlegt, dass alle Institutionen, in denen der Alltag von Kindern und Jugendlichen stattfindet oder in denen über diesen entschieden wird, über entsprechende Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen. Das Recht auf Schutz vor physischer (körperlicher), psychischer (seelischer) und sexualisierter Gewalt bedeutet jedoch nicht nur Konzepte für den präventiven, intervenierenden oder aufarbeitenden Umgang mit von Gewalt bedrohten oder betroffenen jungen Menschen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sind der Schutzauftrag und die damit verbundenen Konzepte in der Praxis unter der Berücksichtigung der Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auszugestalten. Im Sinne der Inklusion kommen institutionelle Schutzkonzepte nicht ohne die Berücksichtigung der Diversität junger Menschen und ihrer Schutzbedarfe aus. Um diesen Anspruch gerecht werden zu können, betont das Bundesjugendkuratorium die Notwendigkeit intersektional und diskriminierungsfrei ausgestalteter Hilfsangebote sowie barrierefreie Zugänge zu Unterstützungsleistungen für junge Betroffene. Ebenso braucht es umfassende Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für die Thematik.
Das vollständige Dokument finden sie im Anhang
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