Das Bundesjugendkuratorium (BJK) kritisiert aktuelle Forderungen nach einer Absenkung der Jugendhilfe-Standards für junge Geflüchtete. Diese haben den gleichen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Der Zwischenruf benennt rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die nach geltender Fassung bereits ausreichend Flexibilität ermöglichen.
Mit seinem aktuellen Zwischenruf reagiert das Bundesjugendkuratorium auf die seitens einzelner Länder und anderer Akteure geäußerte Forderung, für geflüchtete Kinder und Jugendliche geringere Standards der Kinder- und Jugendhilfe anzulegen.
Diese Forderung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, dem Genfer Flüchtlingsabkommen und den geltenden Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts. Mit gutem Grund gelten in der Kinder- und Jugendhilfe spezifische Standards. Diese beziehen sich unter anderem auf allgemeine Fragen des Kinderschutzes, die Unterbringung, das Betreuungspersonal, die Möglichkeiten der Beschwerde und Beteiligung. Zudem orientiert sich die Entscheidung über die Gewährung von Hilfen an der Geeignetheit und Erforder-lichkeit der Hilfe. Damit ist für jeden Einzelfall die Möglichkeit der Anpassung vorhanden.
In den vergangenen zwei Jahren sind höhere Zahlen junger Menschen nah Deutschland geflüchtet. Dies hat zu erhöhten Kosten der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Dies kann jedoch kein Argument für eine Absenkung der Hilfestandards sein. Das BJK ruft alle beteiligten Akteure zu einer sachlichen Debatte über die Bedarfe junger Geflüchteter auf, die ausschließlich von den Maßstäben der Erforderlichkeit und Geeignetheit gesteuert wird.
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