Das Bundesjugendkuratorium hat 2009 eine Neupositionierung von Jugendpolitik gefordert und den konzeptionellen Rahmen für eine Kinder- und Jugendpolitik beschrieben, die sich an den Lebenslagen, Interessen und Bedürfnissen junger Menschen orientiert. Die Bundesregierung hat unterschiedliche fachpolitische Initiativen aufgegriffen und mit jugendpolitischen Akteuren das Konzept einer »Eigenständigen Jugendpolitik« entwickelt. Dieses richtet sich konsequent an der Lebenssituation junger Menschen aus. »Eigenständige Jugendpolitik« ist gleichermaßen als Ressort- und Querschnittspolitik zu verstehen, die als kohärente und explizite Politik mit und für junge Menschen sichtbar wird und Teil der politischen Gesamtstrategie ist – gerade dort, wo junge Menschen leben und aufwachsen, in der Kommune.
Der Jugendhilfeplanung wächst hierbei als strategischem Instrument eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist wichtiges Steuerungsinstrument bei der Entwicklung einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Umwelt. Ihre Potenziale kann sie aber nur entfalten, wenn sie nicht nur die Handlungs- und Leistungsstruk-tur der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe steuert, sondern ihren gesetzlichen Auftrag umfassend ausfüllt und die Schnittstellen zu anderen kommunalen Planungsbereichen gestaltet (z. B. Schule, Kultur, Verkehr, Freizeit, Stadtentwicklung, Wohnen, Gesundheit). Dies gilt insbesondere bei einer regelhaften Verkopplung von Sozial- und Bildungsplanung. Die Entwicklung von »regionalen Bildungslandschaften« setzt die Überwindung von institutionellen Barrieren und Hindernissen voraus und benötigt dabei integrierte Planungsansätze. Eine weitreichende und an den Interessen und Lebenslagen von jungen Menschen orientierte kommunale Gesamtplanung ist auf eine lebenslagenbezogene und sozialwissenschaftlich fundierte Jugendhilfeplanung angewiesen.
Für das Bundesjugendkuratorium ist Jugendhilfeplanung nicht nur Option, sondern strategischer Anknüpfungspunkt einer »Eigenständigen Jugendpolitik« in der Kommune. Sie ist ein notwendiges Instrument kommunaler Kinder- und Jugendpolitik, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Um ihrer Steuerungsfunktion qualifiziert nachzukommen, muss Jugendhilfeplanung ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Dass dies nicht der gängigen Praxis entspricht, dokumentiert die vom Bundesjugendkuratorium angeregte und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebene Expertise zur Praxis und den Handlungsoptionen der Jugendhilfeplanung in Jugendämtern. Das Bundesjugendkuratorium fordert deshalb eine Neuaktivierung und Profilierung der Jugendhilfeplanung als strategisches und zentrales Instrument einer beteiligungsorientierten, lebens-lagenbezogenen und bedarfsgerechten Kinder- und Jugendpolitik und veröffentlicht gemeinsam mit seiner Stellungnahme diese ernüchternde Expertise. Beides gemeinsam soll zu einer Diskussion in der Fachöffentlichkeit beitragen und Grundlage für einen Dialog mit kommunalen Akteuren sein – als Impuls für die Entwicklung und Stärkung einer »Eigenständigen Jugendpolitik« der Kommunen.
Das vollständige Dokument finden sie im Anhang
Schutz vor Kindeswohlgefährdung
Das BJK diskutiert, wie weit Prävention gehen kann und ob eine zu starke Ausrichtung am Präventionsgedanken einen Rückfall auf Fürsorgetraditionen fördert.
Andreas Zeller
Souveränität und Verantwortung in der vernetzten Medienwelt
Das BJK fordert eine Medien- und Netzpolitik, die sich an den Belangen junger Menschen orientiert.
Medienkompetenzförderung muss als gesetzlicher Regelungstatbestand begriffen werden und alle Bildungs- und Erziehungsorte junger Menschen umfassen.
Andreas Zeller