Das Bundesjugendkuratorium benennt in dem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Angebote der Ganztagsbetreuung gelingen kann.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Das Bundesjugendkuratorium wertet dies – angesichts von Betreuungslückenam Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings ist die Diskussion um einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließ-lich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen.
Das Bundesjugenskuratorium benennt in seinem Zwischenruf daher notwendige Rahmenbedingungen und fachli-che Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind-und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebotegelingen kann. Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen müsse sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei sind die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinderin den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.
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