Mit den vorliegenden Ausführungen will das Bundesjugendkuratorium im Rahmen seines Auftrags, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe zu beraten, Anregungen für den laufenden Beratungsprozess zum Entwurf einer Neufassung der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan geben.
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