Diese Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums befasst sich mit den Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das Bundesjugendkuratorium fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.
Präventionspolitik ist in der Vergangenheit zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf eben diese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium in seiner Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits-und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.
Das Bundesjugendkuratorium erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prä-vention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht. Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen jun-ger Menschen zu ermöglichen, regtdas BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.
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