Am 5. Mai 2026 hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien 15 neue Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen.
Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.
Folgende Mitglieder gehören dem Beratungsgremium an:
Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen und berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.
Die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium als Geschäftsstelle seit vielen Jahren. Das Aufgabenspektrum der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik lässt sich im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Praxis verorten. In diesem Rahmen dient sie als Korrespondenzpartnerin für die institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene und begleitet insbesondere das Bundesjugendkuratorium inhaltlich und organisatorisch bei seiner Beratungstätigkeit.
Bildnachweis: DJI/Jordis Schlößer
Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang
Orientierungspunkte der Kinder- und Jugendhilfe
Veranstaltung auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag
Auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) richtet das Bundesjugendkuratorium eine Fachveranstaltung aus.
Sofie Jokerst
Soziale Ungleichheiten in Kindheit und Jugend
BJK-Fachveranstaltung beim 17. DJHT
Das BJK veranstaltete im Rahmen des 17. DJHT eine Podiumsdiskussion zum Thema „Soziale Ungleichheiten in Kindheit und Jugend – Folgen der Corona-Pandemie“.
Andreas Zeller