Neues Bundesjugendkuratorium für die 21. Legislaturperiode berufen

Sachverständige beraten die Bundesregierung zu Kinder- und Jugendpolitik

Veranstaltungen

Am 5. Mai 2026 hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien 15 neue Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. 

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende Mitglieder gehören dem Beratungsgremium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat, Vorstand für Jugend, Bildung und Soziales, Landkreis Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
  • Daniel Thomsen, Fachbereich Jugend, Familie und Bildung, Kreis Nordfriesland
  • Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung, Universität Duisburg-Essen
  • Claudia Völcker, Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer
  • Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen und berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII. 

Die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium als Geschäftsstelle seit vielen Jahren. Das Aufgabenspektrum der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik lässt sich im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Praxis verorten. In diesem Rahmen dient sie als Korrespondenzpartnerin für die institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene und begleitet insbesondere das Bundesjugendkuratorium inhaltlich und organisatorisch bei seiner Beratungstätigkeit.


Bildnachweis: DJI/Jordis Schlößer

Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang

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