Schutz vor Kindeswohlgefährdung

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Das Bundesjugendkuratorium will mit seiner Stellungnahme auf Aspekte aufmerksam machen, die bisher in der öffentlichen Diskussion zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend zum Tragen gekommen sind. So geht es um die Frage, wie weit »Prävention« gehen kann und ob nicht durch eine zu starke Ausrichtung am Präventionsgedanken ein Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen drohen kann. Der Staat soll und darf nur eingreifen, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen.

Der Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist eine elementare und kontinuierliche Anforderung an die Gesellschaft und ihre Institutionen: Es reicht nicht aus, dass vor allem bei dramatisch verlaufenen Einzelfällen, in denen Kinder zu Tode gekommen sind oder schwere gesundheitliche und psychische Schäden erlitten haben, dem Thema eine öffentliche Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Vielmehr bedarf es grundlegender Diskussionen darüber, ob die dramatisch verlaufenen Einzelfälle auf Probleme und Fehler im bisherigen Hilfesystem verweisen und wie künftig wirkungsvolle Hilfestrukturen zu entwickeln sind.

Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und darin den Königsweg zu suchen, sollten die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver ausgewertet werden. Insbesondere die Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter sollten die Basis für einen wirksamen Kinderschutz sein und dementsprechend ausgestattet werden. Allerdings reicht die institutionelle Verantwortung für den Kinderschutz über die Jugendämter hinaus. Auch Kindertageseinrichtungen, Schulen und weitere Institutionen müssen einbezogen werden – jedoch in einer qualifizierten Kooperationsweise: Wenn sich die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Justiz lediglich zum Erfahrungsaustausch am »runden Tisch« zusammensetzen, ist das vergeudete Zeit und Energie – solange die Netzwerke nicht methodisch begleitet werden und verbindliche Ziele vereinbaren.

Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang

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