Das Bundesjugendkuratorium weist im Zwischenruf auf die Verantwortung des institutionellen Gefüges des Aufwachsens in seiner Gesamtheit hin, Kinder und Jugendliche vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Standards, Fachwissen und Konzepte müssen rechtlich verankert werden, damit dieser Schutz durchgängig und wirkungsvoll garantiert werden kann.
Junge Menschen als Grundrechtsträger*innen zu betrachten bedeutet auch, dass die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen unabhängig der Lebenssituationen, in denen sie sich befinden, verwirklicht werden. Um Schutzrechte verwirklichen zu können, braucht es Infrastrukturen, die die Etablierung und Implementation von Schutzkonzepten unterstützen. Kinder und Jugendliche sollten hierbei aktiv mit in den Erarbeitungsprozess der Konzepte eingebunden werden. Dabei müssen insbesondere auch junge Menschen mit Fluchterfahrungen, mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche, die Diskriminierungen ausgesetzt sind, berücksichtigt werden. Zudem braucht es Räume und Ressourcen, um Aufarbeitungsprozesse zu ermöglichen. Die Stärkung der Selbstvertretung und Selbstorganisation Betroffener ist hierbei zentral. Auch der Schutz vor Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum muss bei der Ausarbeitung und Etablierung institutioneller Schutzkonzepte berücksichtigt werden.
Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Dem gesamten institutionellen Gefüge des Aufwachsens muss hierfür die notwendigen finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um dahingehend präventiv, intervenierend und aufarbeitend handeln zu können.
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