Noch im Sommer dieses Jahres soll ein Referentenentwurf zur inklusiven Ausrichtung des achten Sozialgesetzbuches – der Kinder- und Jugendhilfe – vorgelegt werden. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die Schaffung dieser rechtlichen Grundlage als einen unbedingt notwendigen nächsten Schritt an. Das Sachverständigengremium fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, „den Weg für eine inklusive, die Rechte der jungen Menschen und Familien stärkende Reform des SGB VIII frei zu machen“ und das entsprechende Gesetz zu verabschieden.
Inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe
Die VN-Konventionen für die Rechte für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und für Kinderrechte (UN-KRK), aber auch die sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland lassen keinen Zweifel daran, dass eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dringend notwendig ist. Dies umfasst sowohl die partizipative Öffnung der Eingliederungshilfe gegenüber jungen Menschen wie auch die Aufgabe, junge Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu erreichen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der Verankerung der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII im Koalitionsvertrag wurden erste politische Weichen gestellt, um eine inklusive Öffnung vorzubereiten. Nun braucht es weitere rechtliche, oragnisationale und verwaltungsbezogene Grundlagen, um diesen Prozess fortzuführen. Die ersten Sozial-, Jugend- und Landesjugendämter haben sich bereits auf den Weg gemacht. Gemeinsam mit den Akteuren, die noch abgewartet haben, benötigen sie nun klare rechtliche Rahmenbedingugnen, um partizipative und inklusive Angebote gestalten zu können.
BJK fordert Gesetzesverabschiedung
Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien vor Ort. Das BJK weist darauf hin, „dass es viel mehr Ressourcen langfristig kostet, wenn Infrastrukturen nicht funktionieren und Not- und Übergangslösungen Bedarfe nur ausbalancieren“ und fordert dazu auf, die Verwaltungs- und Organisationsreform der Kinder- und Jugendhilfe schnellstmöglich zu verabschieden. Auf dieser Grundlage gilt es dann gemeinsam zu verhandeln, wer welche Kosten trägt und wie Unterstützungs- und Begleitprogramme bedarfsgerecht gestaltet werden.
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