Zum Referentenentwurf eines KJSG

Rückmeldung zum Referentenentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des BMFSFJ

Stellungnahmen

Das Bundesjugendkuratorium hat am 20.03.2017 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen erhalten und wurde gebeten, bis zum 23.03.2017 Stellung zu nehmen. Die kurze Fristsetzung lässt keine ausreichende Beratung und Bewertung des Referentenentwurfs im Kreise der Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums zu. Der Bundesjugendkuratorium-Vorstand äußert sich deshalb zur grundsätzlichen Ausrichtung des Referentenentwurfs und macht zu einzelnen ausgewählten Regelungen Anmerkungen. Wir bedauern das unzureichende Beteiligungsverfahren und haben im Laufe der zweijährigen Reformdebatten mehrfach gegenüber den Verantwortlichen eine angemessene Beteiligung eingefordert.

Ein Reformvorhaben, das weitreichende Veränderungen für die Lebenslagen junger Menschen, ihrer Eltern und die Fachpraxis haben wird, braucht eine intensive fachliche und öffentliche Auseinandersetzung, um zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Das unzureichende Beteiligungsverfahren zur Reform des SGB VIII widerspricht den Grundsätzen zeitgemäßer demokratischer Aushandlungsweisen und ist nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit demokratischer Verfahren zu stärken. Dies sollte jedoch Teil einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur Demokratiebildung sein.

Nachdrücklich unterstützen wir die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit der Reform des SGB VIII. Die Beratungen der Arbeitsfassung vom Sommer 2016 im Feld der Fachorganisationen haben gezeigt, wie komplex die Herausforderungen in der inhaltlichen, strukturellen und rechtlichen Gestaltung einer Inklusiven Lösung sind. Der Bundesjugendkuratorium-Vorstand begrüßt deshalb den Ansatz, mit dem Referentenentwurf eine inklusive Lösung vorzubereiten, die in der nächsten Legislatur in einem breit angelegten Verständigungsprozess über Regelungs- und Umsetzungsfragen mit ausreichender Zeit zu erarbeiten ist.

Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang

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