Nach jahrzehntelangen Debatten liegt nun ein Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist dieser noch unzureichend, um die Position von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger*innen zu stärken. In seiner Stellungnahme benennt das Bundesjugendkuratorium zentrale Punkte, die eine Nachbesserung erfordern.
Das Bundesjugendkuratorium erachtet es als notwendigen und überfälligen Schritt, die Subjektstellung des Kindes und Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Um die Position von jungen Menschen als Grundrechtsträger*innen zu stärken, sollte eine Änderung des Grundgesetzes das bestehende Verfassungsrecht für Kinder und Jugendliche allerdings weder schmälern noch sich dazu in Widerspruch setzen. Das Sachverständigengremium empfiehlt daher u.a. die Kindergrundrechte in einem eigenen Absatz zu platzieren, sich auf eine der KRK inhaltlich gleichwertige, aber eindeutige Formulierung zum Kindeswohl zu einigen sowie die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Norm zu verankern. Zudem spricht sich das Bundesjugendkuratorium dafür aus, ein Recht auf Förderung aufzunehmen. Es verweist auf das Recht von Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihnen diskriminierungsfreie Zugänge zu sozialen, materiellen, kulturellen und wissensbasierten Gütern und Teilhabe zu eröffnen.
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Andreas Zeller
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