Zur Neupositionierung von Jugendpolitik

Notwendigkeit und Stolpersteine

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Stellungnahmen

Ökonomische, politische und soziale Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte haben längst die Lebenslage Jugend erreicht. Diese Entwicklungen stellen die Jugendpolitik vor gravierende Herausforderungen: Jugendpolitik muss neu positioniert werden. Mit seiner Stellungnahme will das Bundesjugendkuratorium den konzeptionellen Rahmen für einen kohärenten und ressortübergreifenden Ansatz von Jugendpolitik schaffen. Es ist der Überzeugung, dass jenseits institutioneller und strategischer Grenzen eine profilierte, an der Lebenslage Jugend und an den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen orientierte Politik für, mit und von Jugendlichen notwendig ist.

Eine ressortübergreifende jugendpolitische Praxis muss die Situation Jugendlicher insgesamt in den Blick nehmen und ihre Sichtweisen, Erfahrungen und Lebenslagen unter aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen thematisieren. Jugendpolitik in diesem Sinn beschränkt sich weder auf einzelne problembelastete Teilgruppen von jungen Menschen, noch akzeptiert sie die historisch gewachsene institutionelle Verengung auf Jugendhilfepolitik (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe, etc.). Jugendpolitik muss die Spannung zwischen Zukunfts- und Gegenwartsorientierung im Blick haben und umfassend angelegt sein, um die Differenziertheit jugendspezifischer Interessen, Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigen und aufgreifen zu können.

Dieser Gesamtentwurf des Bundesjugendkuratoriums integriert vier Kernelemente von Jugendpolitik: (1) Schutz- und Unterstützungspolitik, (2) Befähigungspolitik, (3) Teilhabepolitik und (4) Generationenpolitik. Im Hinblick auf diese vier Kernelemente werden Prüfkriterien entwickelt um die Frage beantworten zu können, ob eine konkrete Maßnahme oder ein konkretes Programm Bestandteil einer übergreifenden und abgestimmten Politikstrategie im Sinne kohärenten und ressortübergreifenden Handelns ist. Zur konkreten Umsetzung dieses Gesamtkonzepts muss das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fachministerium gestärkt und die interministerielle Zusammenarbeit ausgebaut werden. Die erforderliche Wissensbasis für einen solchen Ansatz von Jugendpolitik bedarf regelmäßiger wissenschaftlicher Beobachtung und Berichterstattung, die systematisch über die Lebensbedingungen verschiedener Gruppen von Jugendlichen informiert (»Jugendmonitoring«).

Das vollständige Dokument finden Sie im Anhang

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